TAXI - TARIF:
Auszug aus der Kreisverordnung über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Rendsburg-Eckernförde in der Neufassung vom 02.12.2009
§1
Die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen von Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihren Betriebssitz im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben, bestimmen sich ausschließlich nach dieser Verordnung. Sie gelten für Fahrten innerhalb des Kreises Rendsburg-Eckernförde und sind Festpreise, die weder über- noch unterschritten werden dürfen.
§ 2
Das Befördderungsentgelt berechnet sich nach folgenden Einheitstarifen:
1) Tarifstufe 1
1. Das Grundentgelt für jede Inanspruchnahme einer Taxi mit 1 bis 6 Fahrgästen beträgt
a) montags bis samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,70 €
b) montags bis samstags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie 3,20 €
sonn- und feiertags
2. Fahrten montags bis samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
a) bis 3000 m für je 58,82 m Fahrtstrecke (1,70 €/km) 0,10 €
über 3000 m für je 66,66 m Fahrtstrecke (1,50 €/km) 0,10 €
Fahrten montags bis samstags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie sonn- und feiertags
a) bis 3000 m für je 57,14 m Fahrtstrecke (1,75 €/km) 0,10 €
b) über 3000 m für je 64,51 m Fahrtstrecke (1,55 €/km) 0,10 €
3. Die Anfahrt zur Bestellerin/zum Besteller erfolgt kostenlos, soweit nicht Ziffer 4 eine abweichende Regelung trifft. Der Fahrpreisanzeiger ist am Einstiegsort einzuschalten, nachdem die Taxenfahrerin/der Taxenfahrer die Ankunft bei der Bestellerin/dem Besteller gemeldet hat.
4. Für die Anfahrt ist ein Entgelt nach Ziffer 2 zu berechnen, wenn die Fahrt nicht zum Betriebssitz zurückführt.
5. Aus der Taxametereinstellung "Kasse" darf nur die Fortschaltung in die Betriebssstellung "Frei" erfolgen.